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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBE­DIN­GUNGEN DES BEHANDLUNGS­VERTRAGES ZWISCHEN IHNEN UND PHYSIOTHERAPIE TUIJA HEIDRICH (PHYSIOTHERAPIE)

§1 Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine private ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von der Ärztin / vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist.

§2 Geltung des Gruppenangebots

Für alle Gruppenangebote wird die Selbstverantwortlichkeit sowie die physische und psychische Belastbarkeit vorausgesetzt. Die Gruppenkurse von Physiotherapie sind präventive Gesundheitsangebote, bei denen keine Krankheiten oder sonstige Schädigungen behandelt werden. Im Rahmen des Trainings werden Informationen vermittelt, wie man durch gesundheitsorientiertes Verhalten im Alltag gesundheitlichen Schäden vorbeugen kann. Zudem beinhaltet das Angebot körperliches Training zur Kräftigung, Beweglichkeit und Entspannung des Bewegungsapparats im Sinne eines präventiven, moderaten Trainings. Das Training ersetzt nicht die ärztlich verordnete individuelle Therapie bei körperlichen Beschwerden. Die genauen Termine bzw. Zeitangaben sowie die konkreten Inhalte der gebuchten Kursreihe sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen.

§3 Widerrufsrecht/Kündigung des Gruppenangebots

Eine Kündigung muss die Vertragspartnerin in Textform per Email oder per Post an Physiotherapie melden. Die Vertragspartnerin darf bis zwei Wochen vor dem Beginn des gebuchten Trainingsangebots ohne Angabe von Gründen den Vertrag kündigen. In diesem Fall entstehen der Vertragspartnerin keine Kosten bzw. es wird die bis dahin gezahlte Vergütung in voller Höhe von Physiotherapie auf das Konto der Vertragspartnerin zurück überwiesen.

Kündigt die Vertragspartnerin kurzfristiger als zwei Wochen vor Beginn des Trainingsangebots, muss die Vertragspartnerin anteilig die Kursgebühr wie folgt übernehmen:

 Kündigung zwischen ein bis zwei Wochen vor Kursbeginn: Die Vertragspartnerin muss 50% der Kursgebühr bezahlen.

Kündigung kürzer als eine Woche vor Kursbeginn: Die Vertragspartnerin muss 80% der Kursgebühr bezahlen.

Die Vertragspartnerin verpflichtet sich, keine Stornierung der Bank-Lastschrift vorzunehmen, falls sie dies doch tut, wird sie die Stornierungsgebühren der Bank übernehmen.

§4 Behandlungsvertrag

Mit Erhalt der Terminvereinbarung kommt zwischen Ihnen und Physiotherapie ein Behandlungsvertrag zustande. Dieser ist von beiden Seiten einzuhalten.

Alle Behandlungen erfolgen unter der Maßgabe, den Patienten ganzheitlich zu behandeln; das heißt, Beseitigung oder Linderung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen wird mit den gegebenen Mitteln zeitnah angestrebt, jedoch steht das Bemühen, langfristig die Ursache dieser Beeinträchtigung zu beheben, im Vordergrund.

§5 Terminvereinbarungen

Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen. Als Vereinbarung gelten Terminabsprachen per Telefon, E-Mail, Online-Buchung oder mündlich. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab.

§6 Ausfallentschädigung

Nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagte Termine und unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine können wir Ihnen in Rechnung stellen. Kürzung der Behandlungszeit oder Verspätungen aus privaten Gründen durch Sie begründen keine Nachleistungspflicht durch uns.

Wird durch uns ein Termin abgesagt, erhalten Sie einen entsprechenden Ersatztermin.

§7 Dokumentation

Als Physiotherapeuten sind wir gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum von der Physiotherapie. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation in unserem Zentrum und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

§8 Datenschutz und Datenübermittlung

Ihre Daten werden von uns datenschutzrechtlich verwaltet. Alle Informationen, die Sie uns als Physiotherapeuten geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihre Zustimmung werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben

§9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Klauseln. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind angehalten eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingungen möglichste nahe kommt.

§10 Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Frankfurt am Main vereinbart. Stand der AGB 01/2023

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